Umwelterklärung 2024 - T. A. Lauta

6 Das Dorf Luthe, erstmals 1374 erwähnt, ist der Ursprung für das sächsische Lauta mit seinen Ortsteilen Laubusch, Leippe, Torno und Johannesthal. In der Kleinstadt, die von 1917 bis 1991 von der Aluminiumindustrie und der Ener- giewirtschaft geprägt wurde, leben heute 8.400 Einwohner. Lauta liegt mitten im Grünen, ist von Wäldern und Heide- landschaft, in die reizvolle Seen eingebettet sind, umge- ben. In die Modernisierung der Infrastruktur, in öffentliche Einrichtungen, Schulen, Sport- und Grünanlagen wurde in den letzten Jahren viel investiert. Besonders die nach his- torischem Vorbild sanierte Gartenstadt bietet interessante Wohnmöglichkeiten. Nach der gesellschaftlichen Wende 1989 wurden die Industrieanlagen stillgelegt und weitest- gehend zurückgebaut. Ein Industrie- und Gewerbegebiet entstand, das der RAVON (Regionaler Abfallverband Ober- lausitz-Niederschlesien) in die Standortwahl für zukünftige Aktivitäten thermischer Verwertung im Rahmen seines Abfallwirtschaftskonzeptes einbezog. Nach einer europa- weiten Ausschreibung für die Planung, den Bau und Be- trieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage schloss der Abfallverband mit der Thermischen Abfallbehandlung Lauta einen langfristigen Vertrag. Eine umfassende Um- weltverträglichkeitsuntersuchung ergab, dass durch den Betrieb der T. A. Lauta keine nachteiligen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, auf Boden, Wasser und Luft, auf Klima und Landschaft zu erwarten sind. Nach dem Genehmigungsverfahren und einer dreijährigen Bauzeit wurde die Müllverbrennungsanlage im November 2004 eingeweiht. Entsorgungssicherheit ist ein regionaler Standortvorteil. Durch die thermische Verwertung sichern wir eine zuverlässige Energieversorgung mit Strom, Pro- zessdampf und Wärme. Darüber hinaus gibt der Betrieb der Ab- fallverbrennungsanlage auch wirtschaftliche Impulse für die Region, schafft direkte Arbeits- plätze und sichert indirekte Arbeitsplätze in Verbindung mit Aufträgen an in der Region an- sässige Firmen. Unsere immissionsschutzrecht- liche Hauptgenehmigung, datiert aus dem Jahr 2000, wurde durch diverse Anzeigen für nicht wesentliche Änderungen ergänzt. Baurechtliche, abfall- rechtliche und naturschutz- rechtliche Aspekte sind hier konzentriert. Einleiter- und Entnahmegenehmigungen sind separat erteilt. Die maßgebliche wasserrechtliche Erlaub- nis zur Grundwasserentnahme stammt aus dem Jahr 2002. Eingeleitet wird nur sanitäres Abwasser, die Anlage wird ansonsten abwasserfrei betrieben. Weiterhin unterliegen wir den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung (Betrieb der oberen Klasse i.S. der 12. BImSchV). Diesbezügliche Informationen für die Öffent- lichkeit finden sich auf unserer Homepage unter „Down- loads“. Darüber hinaus ist die T. A. Lauta als Entsorgungs- fachbetrieb zertifiziert. Die T. A. Lauta unterliegt auch der behördlichen Regelüberwachung. Im Rahmen dessen wird auch die Einhaltung der relevanten BVT-Schlussfolgerun- gen (Beste verfügbare Technik), der Emissionsgrenzwerte und die Einhaltung aller Auflagen und Nebenbestimmun- gen überprüft. In den letzten Regelüberwachungen erga- ben sich keine Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb. Ein Link zu den behördlichen Überwachungspro- tokollen findet sich auf unserer Homepage. Lauta Industriestandort mit Tradition

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYzMTA=