Umwelterklärung 2024 - T. A. Lauta

52 Der Unterzeichnete, Walter Hammann, EMAS-Umweltgutachter mit der Registrierungs- nummer DE-V-O4O1 akkreditiert oder zugelassen für den Bereich NACE 38 „Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung“, bestätigt, begutachtet zu haben, dass die Organisation Thermische Abfallbehandlung Lauta GmbH & Co. oHG am Standort lndustrie- u. Gewerbegebiet Lauta, Straße B Nr. 5, O299I Lauta wie in der Umwelterklärung mit der Registrierungsnummer DE-144-00051 angegeben, alle Anforderungen der Verordnung (EC) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erfüllt. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass · die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EC) Nr. 1221/2009 in der durch die Verordnung (EU) 2017/1505 und (EU) 2018/2026 der Kommission geänderten Fassung durchgeführt wurden, · das Ergebnis der Begutachtung und Validierung bestätigt, dass keine Belege für die Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften vorliegen, · die Daten und Angaben der Umwelterklärung ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Organisation innerhalb des in der Umwelterklärung angegebenen Bereichs geben. Diese Erklärung kann nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichgesetzt werden. Die EMAS-Registrierung kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EC) Nr. l22l/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständige Grundlage für die Unter- richtung der Öffentlichkeit verwendet werden. Dresden, den 02.07.2024 Walter Hammann Umweltgutachter DE-V-0401 GÜLTIGKEITSERKLÄRUNG 2024 der Umwelterklärung nach EMAS-Verordnung

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