Umwelterklärung 2024 - T. A. Lauta
34 Beeinflussung von Boden und Wasser durch Gefahrstoffe Ein Teil der beim Betrieb der T. A. Lauta zum Einsatz kom- menden Betriebsmittel sowie die bei der Verbrennung der Abfälle entstehende Kesselasche und Filterstaub werden wegen ihrer gefährlichen Eigenschaften als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung und/oder als wasser- gefährdende Stoffe nach Wasserhaushaltsgesetz einge- stuft. Beim Umgang mit diesen Stoffen müssen besondere Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Um Boden und Wasser vor der Beeinflussung durch diese Stoffe zu schützen, werden an die Anlagen zur Lagerung und an die Versiegelung des Bodens besondere Anforderungen ge- stellt. Bautechnisch hat die T. A. Lauta alle erforderlichen Maß- nahmen getroffen, um ein Eindringen von gefährlichen Stoffen in Boden oder Wasser zu verhindern. Die Mitarbei- ter, die an diesen Anlagen arbeiten, werden regelmäßig im Umgang mit gefährlichen Stoffen und in der Handhabung der Anlagen geschult. Die Überwachung der Funktionssicherheit der Anlagen er- folgt ständig über unser Prozessleitsystem. Darüber hinaus kontrollieren unsere Mitarbeiter regelmäßig direkt vor Ort die Funktionssicherheit dieser Anlagen und ihre Sicher- heitseinrichtungen. Um sicherzustellen, dass die Anlagenteile, die gefährliche Stoffe enthalten, immer in einem ordnungsgemäßen Zu- stand sind, haben wir Fachfirmen beauftragt, die diese Anlagenteile in den vorgeschriebenen Intervallen warten und prüfen.
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