Umwelterklärung 2024 - T. A. Lauta

26 Betriebsmittel mit Bedacht eingesetzt Um den Anlagenbetrieb aufrechtzuerhalten, ist neben dem Abfall als Brennstoff der Einsatz verschiedener Betriebs- mittel erforderlich. Heizöl wird zeitweise verwendet, um bei der Verbrennung im Kessel die notwendige Mindestverbrennungstempe- ratur, z. B. bei Anfahrvorgängen, sicherzustellen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mit der Aufgabe von Abfällen erst begonnen werden darf, wenn eine Mindest- temperatur von 850 °C in der Kesselanlage erreicht ist. Analoge Regelungen gelten für das Abfahren der Anlage oder andere Situationen, die zu einem Unterschreiten der 850 °C führen könnten. Betriebsbedingte Verluste an Kesselwasser durch Ab- schlämmen und Absalzen des Kessels machen die regel- mäßige Herstellung von vollentsalztem Wasser (Deionat) aus Trinkwasser erforderlich. Ein kleinerer Teil des Trink- wasserbedarfs entfällt auf die Büro- und Sanitärbereiche. Zur Herstellung von Kalksuspension für die Rauchgasreini- gung, die Reinigung der Außenanlagen sowie für die Grün- flächenbewässerung wurde Grundwasser verwendet. Zur Rauchgasreinigung werden verschiedene Betriebsmittel eingesetzt. In die Aggregate der Rauchgasreinigungsanlage werden, gesteuert durch die Prozessleittechnik, definierte Mengen an Kalksuspension, Kalkhydrat, Herdofenkoks und Ammoniakwasser eingebracht, um so die Schadstoffe aus dem Rauchgas chemisch umzusetzen oder zu binden. Salzsäure und Natronlauge werden für die Konditionierung des für die Kesselanlage erforderlichen Speisewassers benötigt. Mittels dieser Hilfsstoffe wird das Trinkwasser so behandelt, dass es die physikalisch-chemischen Anforde- rungen an Speisewasser für den Dampfkesselbetrieb ein- hält. Der Verbrauch an Betriebsmitteln, insbesondere für die Rauchgasreinigung, ist in unmittelbarem Zusammen- hang mit der verbrannten Abfallmenge, den Schadstoffge- halten im Abfall und den einzuhaltenden Grenzwerten für Luftschadstoffe zu sehen.

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