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Organisatorische Hinweise

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Um einen reibungslosen Beginn und die zügige Abfertigung Ihrer Abfallanlieferungen in der T. A. Lauta zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Ablauf. Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei.
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Organisatorische und sicherheitsrelevante Hinweise
für die Anlieferung von Abfall in der T. A. Lauta – Stand 02/2023

  1. Zur Disposition der Abfallanlieferungen ist immer eine rechtzeitige Anmeldung der Lieferungen per E-Mail notwendig.
    Die Anmeldung kann auch telefonisch unter 035722 933-362 erfolgen.

    Folgende Angaben sind erforderlich:
    - der/die Liefertag/e
    - die zu beliefernden Entsorgungsnachweise (VN)
    - die jeweilige Liefermenge in t pro Tag und VN

  2. Die Anmeldung der Lieferungen hat bis spätestens Donnerstag in der Vorwoche zur beabsichtigten Lieferwoche zu erfolgen. Erst nach der schriftlichen Bestätigung dieser Lieferanmeldung ist die Abnahme der Abfälle in der T. A. Lauta gesichert.
     
  3. Die Lieferanschrift lautet:
    Thermische Abfallbehandlung Lauta
    GmbH & Co. oHG
    Industrie- und Gewerbegebiet Lauta
    Straße B Nr. 5
    02991 Lauta

  4. Jedes zum Haupttor der T. A. Lauta einfahrende Fahrzeug passiert vor Auffahrt auf die Waage eine Radioaktivitäts-Messstelle. Wird dabei eine erhöhte Strahlung festgestellt, ertönt ein Signal bei den Verwiegern.
    Zur Kontrolle wird die Messung mehrfach wiederholt.
    Bestätigt sich der Alarm, muss das Fahrzeug vorläufig auf dem Gelände der T. A. Lauta sichergestellt werden, bis das verursachende Radionuklid identifiziert ist und die weiteren Maßnahmen festgelegt werden können. Je nach Messergebnis kann das die Rückweisung der Lieferung oder deren kontrollierte, ordnungsgemäße interne oder externe Entsorgung sein. Gegebenenfalls erfolgt die Einbeziehung der zuständigen Landesbehörde.

  5. Im Rahmen der Anlieferung in der T. A. Lauta sind Sie oder die durch Sie beauftragten Beförderer mit Entladearbeiten auf dem Betriebsgelände der T. A. Lauta betraut.
    Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ haben wir als Unternehmen die Pflicht, uns zu vergewissern, dass Personen, die in unserem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in unserer Anlage entsprechende Unterweisungen erhalten haben.
    In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, uns umgehend mitzuteilen, welche Vorgehensweise beim Entfernen von Ladungssicherungen Sie Ihren Kraftfahrern im Ergebnis Ihrer Gefährdungsanalyse vorgegeben haben. Bei Bedarf steht im Annahmebereich der T. A. Lauta eine mobile Aufstiegseinrichtung zur Verfügung, mit deren Hilfe ein gefahrloses Entfernen der Ladungssicherung von den Anlieferfahrzeugen bzw. deren Behältern möglich ist.

  6. Zur Überprüfung der Einhaltung unserer Annahmebedingungen (www.t-a-lauta.de) behalten wir uns die Durchführung von Probenahmen, Probeverkippungen und/oder Sonderverbrennungen vor.